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Aktenzeichen VII 102/39

Datum 12.12.1939

Leitsatz Kann ein Dritter, der gegen den Gläubiger nach Beendigung der Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Schuldners die Bereicherungsklage mit der Behauptung erhebt, die versteigerten Gegenstände seien infolge von (mit dem Schuldner vereinbarten) Sicherungsübereignungen sein Eigentum gewesen, der Anfechtungseinrede nach § 3 Nr. 1 AnfG. den Einwand entgegenhalten, daß die Ausschlußfrist des § 12 das. abgelaufen sei?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A2240218

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