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Aktenzeichen VIII 278/39

Datum 14.12.1939

Leitsatz 1. Zur rechtlichen Natur des Schiedsgerichts im Sinne des § 11 Abs. 2 des Tschechoslowakischen Gesetzes über den Versicherungsvertrag und zur Anfechtbarkeit des Schiedsspruchs mittels Klage. 2. Steht das Recht, den Schiedsrichter für das gemäß jenem § 11 Abs. 2 zu bestellende Schiedsgericht zu bestimmen, wenn der Versicherungsfall vor der Versteigerung der Liegenschaft eingetreten ist, dem Ersteher oder dem ursprünglichen Eigentümer der abgebrannten Liegenschaft zu?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A22B0269

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