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Aktenzeichen III 99/39
Datum 15.12.1939
Leitsatz Wen trifft die Verantwortlichkeit, wenn gerade durch die Art der Aufstellung eines Verkehrszeichens eine Verkehrsgefahr entstanden ist?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A22C0273
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