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Aktenzeichen VI 89/39

Datum 20.12.1939

Leitsatz Ist § 323 ZPO. anwendbar, wenn ein Rentenverlangen durch Urteil abgewiesen, die Haftpflicht des Beklagten als solche aber außer Streit oder ausdrücklich bejaht und die Abweisung nur wegen Fehlens eines Schadens ausgesprochen ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A22D0279

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