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Aktenzeichen II 101/39

Datum 20.12.1939

Leitsatz 1. Zur Verwendung fremdsprachlicher Urkunden. 2. Ist das für einen Verbandsausländer nach Auslandseintragung eingetragene Inlandszeichen schon auf Grund des Deutschen Warenzeichengesetzes unabhängig vom Schicksal des Zeichens im Ursprungsland oder erst auf Grund des Art. 6 D des Pariser Unionsvertrages geschützt? 3. Zur Zurückweisung verspäteter Verteidigungsmittel im Berufungsverfahren.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A22E0282

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