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Aktenzeichen III 51/39
Datum 08.12.1939
Leitsatz 1. Erstreckt sich die Haftungsvorschrift des Art. 131 WeimVerf. auch auf Pflichtverletzungen solcher Wehrmachtsangehörigen, die nur zur Erfüllung ihrer Wehrpflicht im Heere dienen? 2. Zur Sorgfaltspflicht des Führers eines Wagens mit Hinterradbremse. 3. Schließt Allgemeinüblichkeit die Verletzung verkehrserforderlicher Sorgfalt aus?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A2320308
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