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Aktenzeichen IV 124/39

Datum 25.01.1940

Leitsatz 1. Welches Recht ist nach dem deutschen zwischenstaatlichen Privatrecht für das Rechtsverhältnis zwischen einem Kind aus der geschiedenen Ehe eines Ausländers und den Eltern maßgebend? 2. Gilt dafür das Heimatrecht des Vaters auch, wenn die in Deutschland lebende geschiedene Frau eines Ausländers die Reichsangehörigkeit erworben hat? Inwieweit sind die zur Regelung dieses Verhältnisses nach dem entsprechenden ausländischen Recht ergangenen Entscheidungen ausländischer Behörden von den deutschen Gerichten zu beachten? 3. Gehörte die Verteilung der Personensorge gemäß dem früheren § 1635 Abs. 1 Satz 1 BGB. zum "ordre public" des deutschen Rechts?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A2360329

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