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Aktenzeichen III 41/39

Datum 05.01.1940

Leitsatz Ist bei Berechnung des Ruhegehalts, nach dem sich die Unterstützung bestimmt, die einem strafweise dienstentlassenen Beamten bewilligt ist, eine Gehaltsstufe zu berücksichtigen, die er erst im Laufe des Dienststrafverfahrens hätte erreichen können?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A23E0385

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