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Aktenzeichen III 39/39

Datum 15.12.1939

Leitsatz Wie ist die Rechtslage im Hinblick auf die Hemmung des Laufs der Verjährung für den Restanspruch zu beurteilen, wenn der Kläger bei demselben Schaden gemäß § 114 Abs. 1 Satz 2 ZPO. nicht für den ganzen Schadensersatzanspruch, sondern nur für einen Teilanspruch das Armenrecht beantragt und dieses auch dafür nur zum Teil erhält und wenn ihm weiter, nach Abweisung der Klage im ersten Rechtsgange, im Berufungsverfahren das Armenrecht auch für den eingeklagten Teilanspruch versagt wird? Muß er sich auf die Möglichkeit der Unterbrechung der Verjährung des Restanspruchs durch Zustellung eines Zahlungsbefehls oder Anbringung eines Güteantrags verweisen lassen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A3020009

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