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Aktenzeichen II 151/39

Datum 27.01.1940

Leitsatz 1. Können die Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft den Widerruf einer Prokura im Innenverhältnis von der Zustimmung aller, auch der sonst von der Geschäftsführung ausgeschlossenen Gesellschafter abhängig machen? 2. Können, wenn ein geschäftsführender vertretungsberechtigter Gesellschafter eine Prokura widerruft, ohne die im Gesellschaftsvertrage vorgeschriebene Zustimmung der übrigen Gesellschafter eingeholt zu haben, diese auf Wiedererteilung der Prokura an den bisherigen Prokuristen klagen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A3040035

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