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Aktenzeichen VI 231/39

Datum 06.03.1940

Leitsatz Kommen für die Bemessung des Schmerzensgeldes, welches das Reich auf Grund der Amtshaftung zu zahlen hat, die persönlichen Verhältnisse des schuldigen Beamten in Betracht?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A30F0087

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