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Aktenzeichen VIII 772/39

Datum 11.03.1940

Leitsatz Ist eine Klage auf Feststellung der blutmäßigen Abstammung auch nach Ablauf der Bestreitungsfrist des § 158 ABGB. zulässig? Gegen wen ist sie zu richten? Kann das Urteil darüber am Familienstand, Erb- und Pflichtteilsrecht des Kindes etwas ändern?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A3100090

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