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Aktenzeichen III 117/39
Datum 08.03.1940
Leitsatz 1. Zur Sorgfaltpflicht des Arztes vor einem schwerwiegenden Eingriff. 2. Wie ist die Rechtslage, wenn der Arzt bewußtermaßen einen schwerwiegenden Eingriff ohne die Einwilligung des Kranken vorgenommen hat, obwohl ihm deren Einholung möglich gewesen wäre, und wenn sich der Eingriff später als nicht erforderlich herausstellt?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A3170129
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