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Aktenzeichen V 174/39
Datum 01.04.1940
Leitsatz 1. Geht ein an sich unübertragbares Vorkaufsrecht, das für zwei -- eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts bildende -- gemeindliche Körperschaften bestellt worden war, nach Auflösung dieser Körperschaften auf den zu ihrem gemeinsamen Rechtsnachfolger bestimmten Gemeindeverband über? 2. Sind die durch Ausübung eines Vorkaufsrechts entstandenen Ansprüche übertragbar?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A3190142
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