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Aktenzeichen III 86/39
Datum 02.02.1940
Leitsatz Bedürfen Verfügungen, durch die ein Beamter in den Ruhestand versetzt wird, zu ihrer Wirksamkeit der förmlichen Zustellung? Kann die Zustellung durch den Nachweis ersetzt werden, daß die Entlassungsverfügung dem Beamten anderweitig zugegangen ist? Besteht diese Möglichkeit insbesondere dann, wenn die Zustellung vergeblich versucht worden ist?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A31D0181
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