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Aktenzeichen VI 176/39

Datum 06.03.1940

Leitsatz 1. Kann der Widerruf ehrverletzender Behauptungen unabhängig davon, ob den, der sie aufgestellt hat, ein Verschulden trifft oder ob er in Wahrnehmung von Rechten gehandelt hat, allein auf Grund des widerrechtlichen Eingriffs verlangt werden? 2. Zur Frage des Fortwirkens der Beeinträchtigung durch die Behauptung ehrverletzender Tatsachen. 3. Wird dadurch, daß der Beklagte während des Rechtsstreits bei seinen Behauptungen verbleibt, stets eine Wiederholungsgefahr begründet?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A3210210

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