zurück
Aktenzeichen II 51/39
Datum 06.03.1940
Leitsatz Gelten Unternehmungen, deren Gesellschaftskapital sich mit mehr als der Hälfte im Eigentum von zwei einander nebengeordneten Körperschaften des öffentlichen Rechts im Sinne der Gehaltsangleichungsbestimmungen von 1931 befindet, als Körperschaften des öffentlichen Rechts (halbstaatliche Unternehmungen) im Sinne dieser Vorschriften?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A3220219
zurück