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Aktenzeichen II 157/39

Datum 16.03.1940

Leitsatz 1. Unter welchen Voraussetzungen genießt eine Firma, die aus einem dem allgemeinen Sprachgebrauch entnommenen, einen Allgemeinbegriff wiedergebenden Worte ("Hydraulik") gebildet ist, namens- und wettbewerbsrechtlichen Schutz? 2. Zur Frage der Verkehrsgeltung.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A3240233

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