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Aktenzeichen IV 513/39

Datum 20.03.1940

Leitsatz 1. Können Eheverfehlungen, die der verletzte Ehegatte nicht als ehezerstörend empfunden hat, den Scheidungsanspruch in Verbindung mit solchen Eheverfehlungen begründen, die infolge Fristablaufs als selbständige Scheidungsgründe nicht mehr verwertbar sind? 2. Unter welchen Voraussetzungen ist im Falle des § 55 EheG. Raum für eine Schuldigerklärung des Scheidungsbeklagten?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A3260246

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