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Aktenzeichen VIII GB 22/40

Datum 01.04.1940

Leitsatz Erstreckt sich die Zuständigkeit des ostmärkischen Verlassenschaftsgerichts auch auf den im Protektorat Böhmen und Mähren gelegenen unbeweglichen Nachlaß eines in der Ostmark verstorbenen deutschen Staatsangehörigen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A3280255

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