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Aktenzeichen VIII 350/39
Datum 29.02.1940
Leitsatz 1. Zur Bindung des Vorerben (nach österreichischem Recht) durch fideikommissarische Substitution. 2. Hat ein Übereinkommen, in dem jemand verspricht, eine ererbte Liegenschaft und eine andere eigene Liegenschaft einem Dritten zu angemessenem Preise zu übergeben, die Bedeutung einer fideikommissarischen Substitution oder eines Veräußerungsverbotes? 3. Schließt ein Veräußerungsverbot notwendig auch ein Belastungsverbot ein?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A32A0261
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