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Aktenzeichen VIII 454/39
Datum 15.04.1940
Leitsatz 1. Unter welchen Umständen verstößt bei der Veräußerung eines Unternehmens der Verzicht des Veräußerers auf Eröffnung und Führung eines gleichen Unternehmens gegen die guten Sitten? 2. Ist bei der Veräußerung eines Unternehmens ein stillschweigender Wettbewerbsverzicht anzunehmen, wenn der Kundenstock mit veräußert wird und der Veräußerer auch hierfür ein Entgelt erhält? 3. Verstößt es nach tschechoslowakischem (österreichischem) Recht gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, wenn der Veräußerer trotzdem ein derartiges Geschäft eröffnet?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A3340311
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