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Aktenzeichen IV 691/39
Datum 22.04.1940
Leitsatz Hat im Ehescheidungsverfahren nach dem großdeutschen Eherecht im Bereich des österreichischen Rechts das Berufungsgericht auf die Verschuldensfrage von Amts wegen einzugehen, ohne daß es dabei an den Berufungsantrag gebunden wäre?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A3380335
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