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Aktenzeichen IV 706/39

Datum 20.06.1940

Leitsatz Ist der verletzte Ehegatte, der infolge geistiger Erkrankung das Verständnis für das Wesen der Ehe verloren hat, in der Lage, durch sein Verhalten zum Ausdruck zu bringen, daß er die Verfehlung des anderen Ehegatten als ehezerstörend nicht empfunden habe?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A33A0344

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