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Aktenzeichen IV 529/39
Datum 11.04.1940
Leitsatz 1. Nach welchem Recht sind die güterrechtlichen Verhältnisse belgischer und französischer Ehegatten zu beurteilen, die ohne Abschluß eines Gütervertrags die Ehe außerhalb ihres Heimatstaates geschlossen haben? 2. Nach welchen Grundsätzen hat der deutsche Richter die Frage zu entscheiden, ob eine dem deutschen Rechte fremde Vorschrift des ausländischen Rechts die persönlichen Rechtsbeziehungen der Ehegatten oder ihre güterrechtlichen Verhältnisse betrifft? 3. Über das nach belgischem und französischem Recht für Ehegatten bestehende Gesellschaftsverbot.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A33D0367
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