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Aktenzeichen IV 569/39
Datum 22.04.1940
Leitsatz 1. Ist es für die Beachtlichkeit des Widerspruchs der verklagten Ehefrau gegen die Scheidung von Bedeutung, ob sich die Gatten bereits im jüngeren Lebensalter voneinander abgewandt und getrennt haben oder ob Entfremdung und Trennung erst später eingetreten sind? 2. Zur Zulässigkeit der Klage auf Herstellung der ehelichen Gemeinschaft.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A33F0380
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