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Aktenzeichen VI 223/39

Datum 24.04.1940

Leitsatz Hat die Klage eines verletzten Beamten, der vor dem Inkrafttreten des Deutschen Beamtengesetzes -- 1. Juli 1937 -- auf Feststellung der Ersatzpflicht des Schädigers wegen allen künftigen Schadens geklagt hat, die Unterbrechung der Verjährung auch insoweit herbeigeführt, als seine Ansprüche mit dem 1. Juli 1937 gemäß § 139 DBG. auf das infolge seiner späteren Zurruhesetzung ihm zur Gewährung von Versorgungsbezügen verpflichtete Reich übergegangen sind?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A3410396

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