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Aktenzeichen IV 721/39

Datum 05.06.1940

Leitsatz 1. Kann auf das Recht, die Feststellung der blutmäßigen Abstammung zu betreiben, wirksam durch Vergleich verzichtet werden? 2. Muß das Berufungsurteil auf die Revision stets aufgehoben werden, wenn der Staatsanwalt am Verfahren nicht beteiligt worden ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A4090062

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