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Aktenzeichen VI 234/39
Datum 25.05.1940
Leitsatz 1. Wie hat sich der Beklagte gegenüber einer Feststellungsklage zu verhalten, soweit er nicht den Anspruch, sondern nur das Feststellungsinteresse bestreitet? 2. Welchen Einfluß hat es auf die Schadensersatzpflicht, wenn der Haftpflichtige dem Verletzten Aussicht auf eine Anstellung bietet und dieser wegen Begehung einer Straftat nicht angestellt wird?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A40C0079
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