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Aktenzeichen VIII 39/40

Datum 27.05.1940

Leitsatz 1. Wofür hat der eigenmächtige Verwalter fremden Gutes einzustehen? 2. Ist eine Vereinbarung des Hauptschuldners mit dem Gläubiger, daß dieser von einer Vollstreckung gegen ihn absehen und nur gegen den Pfandschuldner vorgehen solle, diesem gegenüber ein zum Schadensersatz verpflichtendes Verhalten gegen die guten Sitten?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A40D0086

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