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Aktenzeichen VIII 38/40

Datum 27.05.1940

Leitsatz Sind in Rechtsstreitigkeiten aus der Ostmark und dem Sudetenlande zur Ermittelung der Revisionssumme bei echten Streitgenossen die einzelnen von ihnen oder gegen sie geltendgemachten Ansprüche zusammenzurechnen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A40E0090

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