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Aktenzeichen IV 697/39

Datum 10.06.1940

Leitsatz 1. Zur Anwendung des § 59 Abs. 2 EheG. 2. Welche Gesichtspunkte sind maßgebend für die nach § 49 Satz 2 EheG. vorzunehmende Beurteilung, ob das Scheidungsbegehren mit Rücksicht auf eigne Verfehlungen des Scheidungsklägers sittlich nicht gerechtfertigt ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A4180152

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