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Aktenzeichen IV B 22/40

Datum 17.06.1940

Leitsatz Können nach den in Österreich, im Sudetenland und im Protekterat Böhmen und Mähren geltenden Prozeßgesetzen die Gründe für die Scheidung, Aufhebung oder Nichtigerklärung einer Ehe nach dem großdeutschen Ehegesetz durch Parteivernehmung bewiesen werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A41A0158

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