Aktenzeichen VII 233/39
Datum 11.06.1940
Leitsatz 1. Über den zeitlichen Anwendungsbereich des § 80 VAG. im Fall eines nach dessen Inkrafttreten (1. April 1931) eröffneten Konkurses über das Vermögen des Rückversicherers. 2. Über den Einfluß der Aufnahme der mit dem Konkursvorrecht ausgestatteten Versicherungsforderungen in die laufende Rechnung des Rückversicherers und der Saldofeststellung auf den Bestand der Konkursvorrechte. 3. Unter welchen Voraussetzungen hat der Abschluß eines Vergleichs zwischen dem Konkursverwalter und der versicherten Versicherungsgesellschaft über die Höhe der von ihr zum Konkurse des Rückversicherers angemeldeten Versicherungsansprüche umschaffende Wirkung mit der Folge, daß das Recht auf vorzugsweise Befriedigung für diese Ansprüche verloren geht? 4. Wie sind bei Teilausschüttungen die vom Konkursverwalter geleisteten Auszahlungen auf die Konkursforderungen eines Gläubigers zu verrechnen, wenn diese Forderungen teilweise bevorrechtigt, aber zur Konkurstabelle ohne Vorrecht festgestellt sind?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A4230212
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