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Aktenzeichen VII 214/39

Datum 11.06.1940

Leitsatz Ist ein von der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft, und zwar von deren angeblich einzigem Gesellschafter, gefaßter Beschluß auf Umwandlung der Gesellschaft in eine Einzelfirma durch Übertragung des Gesellschaftsvermögens auf den angeblich einzigen Gesellschafter bei Aufklärung der Rechtslage dahin, daß sich zur Zeit der Beschlußfassung in der Hand dieses Gesellschafters nur die Hälfte des Grundkapitals befunden hat, dergestalt nichtig, daß ihm auch die Eintragung in das Handelsregister keine Rechtswirksamkeit verschaffen kann?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A4240220

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