zurück

Aktenzeichen IV 835/39

Datum 11.07.1940

Leitsatz 1. Ist die Vorschrift des § 49 Satz 2 EheG. auf den Ehebruch anwendbar? 2. Welche Gesichtspunkte sind maßgebend für die Prüfung, ob die Schuld eines der Ehegatten überwiegt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A42D0270

Download PDF

zurück