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Aktenzeichen IV 835/39
Datum 11.07.1940
Leitsatz 1. Ist die Vorschrift des § 49 Satz 2 EheG. auf den Ehebruch anwendbar? 2. Welche Gesichtspunkte sind maßgebend für die Prüfung, ob die Schuld eines der Ehegatten überwiegt?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A42D0270
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