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Aktenzeichen V 32/40
Datum 22.07.1940
Leitsatz 1. Wann und wie ist bei Mietaufhebungsklagen der Wert des Streitgegenstandes zur Bestimmung der Beschwer der unterlegenen Partei zu berechnen? 2. Über die Anfechtbarkeit eines in nicht revisionsfähiger Sache von einem Oberlandesgericht erlassenen Urteils, durch das eine Berufung teils als unzulässig verworfen, teils als unbegründet zurückgewiesen und die Zurückweisung auch damit begründet worden ist, daß zufolge der Teilverwerfung über einen Grundbestandteil des sachlich geprüften Anspruchs bereits rechtskräftig entschieden sei.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A4390325
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