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Aktenzeichen VI 198/39

Datum 24.07.1940

Leitsatz Ist die Verurteilung des Reichs als Halters eines Kraftfahrzeugs, soweit sie auf der Gefährdungshaftung beruht, trotz Fehlens der Revisionssumme im Revisionsverfahren nachzuprüfen, wenn das Reich auch auf Grund der Amtshaftung für einen Beamten oder Soldaten verurteilt worden ist, weil dieser durch Verschulden bei einer Dienstfahrt den Unfall des Klägers verursacht hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A43C0341

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