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Aktenzeichen VIII 380/39
Datum 08.08.1940
Leitsatz Hat der betreibende Gläubiger, der Forderungen seines Schuldners gepfändet und sich zur Einziehung hat überweisen lassen, diesem nach österreichischem Recht über die eingezogenen Forderungen Rechnung zu legen? In welchem Zeitpunkte kann die Rechnungslegung verlangt werden?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A43D0348
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