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Aktenzeichen IV 43/40
Datum 08.08.1940
Leitsatz Genügt es zur Scheidung aus § 50 EheG., daß die Ehe durch die unmittelbaren Wirkungen der geistigen Störung eines Ehegatten auf das eheliche Verhältnis, insbesondere eine dadurch bewirkte Beeinträchtigung der geistigen Gemeinschaft der Eheleute, zerrüttet worden ist?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A43E0352
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