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Aktenzeichen VIII GB 84/40
Datum 29.08.1940
Leitsatz 1. Nach welchem Recht wird ein aus dem Altreiche stammender Deutscher beerbt, wenn er bei seinem Tode seinen Wohnsitz in der Ostmark oder im Sudetenlande hatte? 2. Ist eine Übertragung der Verlassenschaftsabhandlung vom zuständigen Gerichte der Ostmark an ein Gericht des Altreichs möglich?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A43F0355
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