zurück
Aktenzeichen IV 121/40
Datum 23.09.1940
Leitsatz 1. Kann die Sitzungsniederschrift noch berichtigt werden, nachdem eine auf die ursprüngliche Fassung gegründete Verfahrensrüge erhoben ist? 2. Kann bei Verhinderung des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle der Vorsitzende die Niederschrift berichtigen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A4400359
zurück