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Aktenzeichen VIII 425/39

Datum 12.09.1940

Leitsatz Haftet derjenige, der das Arbeitsgerät für eine auszuführende Arbeit zu stellen hat, für die Beschaffenheit des Gerätes außer seinem unmittelbarem Vertragsgegner auch den Hilfskräften, die dieser mit seinem Wissen und Wollen heranzieht?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A4470397

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