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Aktenzeichen V 199/39

Datum 29.07.1940

Leitsatz Zur Frage, ob das Vertragswerk einer Schuhmaschinenfabrik, wenn sie die von ihr hergestellten Maschinen nur mietweise abgibt und dabei die Abnehmer in der Art der Verwendung der Maschinen vertraglich bindet, gegen die guten Sitten verstößt, insbesondere als sittenwidrige Knebelung anzusehen ist.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A5010001

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