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Aktenzeichen IV 190/40

Datum 03.10.1940

Leitsatz Gilt das Neuerungsverbot des österreichischen Zivilprozesses im Berufungsverfahren auch bei der nicht auf Verschulden gestützten Ehescheidungsklage für den Antrag des Beklagten, den Kläger für mitschuldig zu erklären?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A5030024

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