zurück

Aktenzeichen II 33/40

Datum 12.10.1940

Leitsatz 1. Ist der Gesellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung befugt, selbst in den Aufsichtsrat der Gesellschaft einzutreten oder einen andern dorthin zu entsenden, wenn in der Satzung Gesellschaftern, die einen bestimmten Teil des Gesellschaftskapitals besitzen, das Recht eingeräumt ist, eine Stelle im Aufsichtsrat zu beanspruchen, und der Gesellschafter diese Voraussetzung erfüllt? 2. Steht es der Ausübung des Entsendungsrechts entgegen, wenn der Gesellschafter Wettbewerber der Gesellschaft ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A50B0068

Download PDF

zurück