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Aktenzeichen VI 58/40

Datum 25.09.1940

Leitsatz Wird die zulässigerweise eingelegte Berufung des Beklagten dadurch, daß der Kläger im Laufe des Berufungsverfahrens auf einen Teil seines Anspruchs verzichtet, unzulässig, wenn der im Streit bleibende Rest des Anspruchs die Berufungssumme nicht mehr erreicht?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A50C0085

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