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Aktenzeichen III 3/40

Datum 27.09.1940

Leitsatz 1. Welche Rechtsnatur haben nach der Neugestaltung des Sozialversicherungsrechts die Obliegenheiten des Leiters einer Krankenkasse gegenüber den Versicherten? Nach welchen gesetzlichen Bestimmungen regelt sich demnach die Haftung der Krankenkasse für eine schuldhafte Handlung oder Unterlassung ihres Leiters zum Nachteil eines Versicherten? 2. Wer haftet dem geschädigten Versicherten für eine schuldhafte Handlung oder Unterlassung des Vertrauensarztes, welche dieser als Organ des versicherungsrechtlichen Gemeinschaftsdienstes bei der Beurteilung des Gesundheitszustandes des Versicherten begangen hat? 3. Erwirbt der Krankenversicherte, der in die Behandlung eines Kassenarztes tritt, auch nach der Neugestaltung des Sozialversicherungsrechts unmittelbar gegen den Kassenarzt einen Rechtsanspruch auf sachgemäße Behandlung?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A50D0091

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