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Aktenzeichen IV 175/40

Datum 02.11.1940

Leitsatz 1. Welche Bedeutung hat es bei der Ehescheidung nach § 55 EheG., daß die Ehegatten die deutsche Staatsangehörigkeit erst nach der Aufhebung ihrer häuslichen Gemeinschaft erworben haben und seit dem Erwerbe noch keine drei Jahre verstrichen sind? 2. Zum Begriff der unheilbaren Zerrüttung der Ehe. 3. Zur Beachtlichkeit des Widerspruchs gegen die Ehescheidung.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A5170149

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