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Aktenzeichen I 177/39
Datum 15.11.1940
Leitsatz 1. Ist das Reichspatentamt befugt, den Umfang des Patentschutzes mit bindender Wirkung für den Verletzungsrichter festzulegen? 2. Welche Wirkung hat es, wenn die selbständige Schutzfähigkeit eines einzelnen Merkmals der den Gegenstand des Patentanspruchs bildenden Kombination im Erteilungsverfahren ausgeschlossen wird? 3. Ist die Wirksamkeit einer den Patentschutz unzweideutig einschränkenden Entscheidung des Reichspatentamts im Erteilungsverfahren davon abhängig, ob es mit Recht das Einverständnis des Anmelders mit der Beschränkung des Patentschutzes angenommen hat?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A51E0209
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